Willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Leßmann
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Nach dem Verkehrsunfall.

Die Arbeit der Verkehrsanwälte beginnt direkt nach einem Unfall.

Nehmen Sie deshalb sofort die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch.

Das hilft Ihnen, gravierende Fehler zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.

Rechtsanwälte können zudem realistisch einschätzen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen zustehen und wie diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden.

Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Im Falle eines Unfalls sind Sie zunächst auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:

  1. Unfallstelle absichern, sofort die Polizei (110) und ggf. den Rettungswagen (112) anrufen.
  2. Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
  3. Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
  4. Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
  5. Unfallbericht ausfüllen. Falls Sie keinen Unfallbericht im Fahrzeug haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des Unfallgegners. 
  6. Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
  7. Lassen Sie sich vor Ort nicht beeinflussen. Nehmen Sie keine überteuerten Dienstleistungen in Anspruch, welche der Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst Ihren Rechtsanwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
  8. Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen! Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
  9. Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonstigen Kontakt mit Ihnen aufnimmt: verweisen Sie die Versicherung kommentarlos an Ihren Rechtsanwalt!

Hier finden Sie uns:

Kontakt:

Rechtsanwaltskanzlei
Obershagener Straße 85
31311
Hänigsen (Uetze)

info@rechtsanwalt-haenigsen.de

Rufen Sie einfach an unter

05147 - 979 300

oder per Telefax unter

05147 - 979 310

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