Nach dem Verkehrsunfall.
Die Arbeit der Verkehrsanwälte beginnt direkt nach einem Unfall.
Nehmen Sie deshalb sofort die Hilfe eines Rechtsanwaltes in Anspruch.
Das hilft Ihnen, gravierende Fehler zu vermeiden, denn ein Verkehrsanwalt beurteilt kompetent
und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen.
Rechtsanwälte können zudem realistisch einschätzen, welche Schadensersatzansprüche Ihnen
zustehen und wie diese gegenüber der gegnerischen Versicherung durchgesetzt werden.
Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten
werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.
Im Falle eines
Unfalls sind Sie zunächst auf sich allein gestellt. Hier ein paar Tipps, damit Sie Ihrem Recht später nicht hinterherlaufen müssen:
- Unfallstelle absichern, sofort die Polizei (110) und ggf. den Rettungswagen (112) anrufen.
- Kühlen Kopf bewahren! Nicht vom Unfallgegner einschüchtern lassen.
- Keine spontanen Schuldanerkenntnisse abgeben!
- Nichts verändern, bevor die Polizei eintrifft. Wird doch etwas bewegt, Skizze anfertigen oder fotografieren.
- Unfallbericht ausfüllen. Falls Sie keinen Unfallbericht im Fahrzeug haben, notieren Sie den Namen des Fahrers (Führerschein) und den
des Kfz-Halters (Fahrzeugschein), das amtliche Kennzeichen sowie die Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnummer des
Unfallgegners.
- Überprüfen Sie das Protokoll der Polizei, korrigieren Sie Unstimmigkeiten und falsche Sachverhalte.
- Lassen Sie sich vor Ort nicht beeinflussen. Nehmen Sie keine überteuerten Dienstleistungen in Anspruch, welche der Versicherer des Schädigers nicht ersetzen muss. Fragen Sie im Zweifel zuerst
Ihren Rechtsanwalt, damit Sie nicht aus Unerfahrenheit Dritte beauftragen, die zu Ihren Lasten am Schaden verdienen wollen.
- Wenn Sie über die Notrufsäule oder den Zentralruf der Autoversicherer mit der Versicherung Ihres Unfallgegners verbunden werden, lassen Sie sich auch von dieser nicht beeinflussen!
Treffen Sie keine Vereinbarungen mit der Versicherung. Die Versicherung des Gegners verspricht nur auf den ersten Blick schnelle Hilfe. Letztendlich ist sie nur daran
interessiert, Ihnen so wenig wie möglich zu zahlen.
- Wenn die Versicherung bei Ihnen anruft oder sonstigen Kontakt mit Ihnen aufnimmt: verweisen Sie die Versicherung kommentarlos an Ihren Rechtsanwalt!